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Game- und Fitnesspoint UG (haftungsbeschränkt)

Fitnessstudio/Fitnesscenter, Micropayment-Dienstes, Nutzer von Flattr..., Ricochet, D&S Fitness, D&S Fitness Wolfen, Meta-Produkten
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 5
06749 Bitterfeld-Wolfen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2012. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 5, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Gegenstand des Unternehmens: Die Betreibung von Fitnessstudios. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berndt, Sigrid, Belgershain, *09.04.1957; Rosenke, Daniel, Belgershain, *23.06.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Game- und Fitnesspoint UG . Neuer Gegenstand: Der Betrieb von Fitnessstudios, der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von Spielgeräten. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Berndt, Dorothea Sigrid, Belgershain OT Threna, *09.04.1957; Rosenke, Volkhard Daniel, Belgershain OT Threna, *23.06.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Rosenke & Berndt OHG mit Sitz in Belgershain (Amtsgericht Leipzig HRA 17976) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.