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Gameforge 4D GmbH
76131 KarlsruheDE
mind. 26 Mitarbeiter
Gründung 2011
Gründung 2011
16x HR-Bekanntmachungen:
2013-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer) beschlossen. Der Sitz ist von Berlin (Charlottenburg (Berlin) HRB 152834 B) nach Karlsruhe verlegt. Geschäftsanschrift: Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb sowie die nationale und internationale Vermarktung von Online- Computerspielen und Anwendungen und von allen zugehörigen Rechten und Lizenzen sowie das Anbieten und das Erbringen von Dienstleistungen im Internet. Stammkapital: 2.900.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: van Husen, Carsten, Karlsruhe, *26.05.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Gameforge Berlin AG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 102897 B) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) wurde am 13.05.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 28.06.2011 zugestimmt hat.
2014-03-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Sester, Martin, Karlsruhe, *24.03.1977.
2014-08-05:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gameforge Productions GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701682) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GamePay GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 710917) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-01-08:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) am 13.05.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) wurde am 21.10.2014 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 26.11.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2015-01-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Potgeter, Andre, Nordhorn, *16.04.1978. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.12.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gameforge Mobile GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 716327) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-11-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Potgeter, Andre, Nordhorn, *16.04.1978.
2015-12-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: van Husen, Carsten, Karlsruhe, *26.05.1972.
2016-02-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Campbell, Timothy Mark, Karlsruhe, *03.02.1971.
2016-07-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Rösner, Alexander Heinz Ulrich, Karlsruhe, *06.06.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972. Der zwischen der Gesellschaft und der "Gameforge AG", Karlsruhe am 21.10.2014 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde am 06.07.2016 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 08.07.2016 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2017-01-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Burck, Tomas, Stutensee, *09.04.1974. Prokura erloschen: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972.
2017-11-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Brown, Jeffrey Lee, Karlsruhe, *11.08.1968.
2018-05-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Campbell, Timothy Mark, Karlsruhe, *03.02.1971.
2019-01-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Matischiok, Ursula, Karlsruhe, *08.08.1979.
2019-12-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Perkovic, Tomislav, Karlsruhe, *14.02.1982. Nicht mehr Geschäftsführer: Brown, Jeffrey Lee, Karlsruhe, *11.08.1968.
2021-09-01:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Palado GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712407) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-13:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Let´s Influence GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 735293) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer) beschlossen. Der Sitz ist von Berlin (Charlottenburg (Berlin) HRB 152834 B) nach Karlsruhe verlegt. Geschäftsanschrift: Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb sowie die nationale und internationale Vermarktung von Online- Computerspielen und Anwendungen und von allen zugehörigen Rechten und Lizenzen sowie das Anbieten und das Erbringen von Dienstleistungen im Internet. Stammkapital: 2.900.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: van Husen, Carsten, Karlsruhe, *26.05.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Gameforge Berlin AG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 102897 B) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) wurde am 13.05.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 28.06.2011 zugestimmt hat.
2014-03-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Sester, Martin, Karlsruhe, *24.03.1977.
2014-08-05:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gameforge Productions GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701682) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GamePay GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 710917) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-01-08:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) am 13.05.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) wurde am 21.10.2014 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 26.11.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2015-01-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Potgeter, Andre, Nordhorn, *16.04.1978. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.12.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gameforge Mobile GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 716327) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-11-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Potgeter, Andre, Nordhorn, *16.04.1978.
2015-12-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: van Husen, Carsten, Karlsruhe, *26.05.1972.
2016-02-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Campbell, Timothy Mark, Karlsruhe, *03.02.1971.
2016-07-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Rösner, Alexander Heinz Ulrich, Karlsruhe, *06.06.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972. Der zwischen der Gesellschaft und der "Gameforge AG", Karlsruhe am 21.10.2014 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde am 06.07.2016 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 08.07.2016 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2017-01-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Burck, Tomas, Stutensee, *09.04.1974. Prokura erloschen: Haar, Tobias, Dielheim, *10.05.1972.
2017-11-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Brown, Jeffrey Lee, Karlsruhe, *11.08.1968.
2018-05-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Campbell, Timothy Mark, Karlsruhe, *03.02.1971.
2019-01-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Matischiok, Ursula, Karlsruhe, *08.08.1979.
2019-12-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Perkovic, Tomislav, Karlsruhe, *14.02.1982. Nicht mehr Geschäftsführer: Brown, Jeffrey Lee, Karlsruhe, *11.08.1968.
2021-09-01:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Palado GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712407) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-13:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Let´s Influence GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 735293) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.