Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
Gamma Communications GmbH
95145 OberkotzauDE
mind. 9 Mitarbeiter
15x HR-Bekanntmachungen:
2005-04-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Fern- (Sprach-und Daten-)kommunikation über Datennetze für Privatkunden, insbesondere für Genossenschafter und Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böckel, Jörg, Selbitz, *23.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 15.02.2005 mit der VCB Virtueller Campus Bayern GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2696) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.02.2005 zugestimmt.Bekanntmachungsblatt: Bundesanzeiger.
2006-04-07:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böckel, Jörg, Selbitz, *23.05.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Hager, Achim, Oberkotzau, *27.10.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Böckel, Jörg, Selbitz, *23.05.1967.
2006-09-01:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 15.02.2005 mit der VCB Virtueller Campus Bayern GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2696) ist durch Aufhebung zum 23.08.2006 beendet.Nicht eingetragen: hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2009-07-30:
Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 18, 95028 Hof. Die Gesellschaft hat am 26.06.2009 mit der HFO Telecom AG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4118) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 02.07.2009 zugestimmt.
2010-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: HFO Telecom Vertriebs GmbH.
2011-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art im In- und Ausland. Dies umfasst sowohl Sprach- als auch Datenkommunikation, d.h. Telefonanschlüsse, DSL-Anschlüsse, Telefonverbindungen, Datenverbindungen, Voice-over-IP-Vernetzungen sowie Mobilfunkanschlüsse.. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.07.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 und Beschluss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.07.2011 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Festnetztelefonie") von der HFO Telecom AG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4118) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-30:
Bestellt: Geschäftsführer: Hampel, Andreas, Hof, *15.12.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-14:
Einzelprokura: Browa, Annemarie Renate, Döhlau OT Tauperlitz, *25.10.1966.
2014-09-04:
Die telebinder GmbH mit dem Sitz in Bisingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420919) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-11:
Prokura erloschen: Browa, Annemarie Renate, Döhlau OT Tauperlitz, *25.10.1966.
2016-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Oberkotzau. Geschäftsanschrift: Ziegeleistraße 2, 95145 Oberkotzau.
2018-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: HFO Telecom GmbH.
2018-08-24:
Die HFO Home GmbH mit dem Sitz in Oberkotzau und die HFO Telecom Netze und Service GmbH mit dem Sitz in Oberkotzau (Amtsgericht Hof HRB 5243) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-06:
Die telego! GmbH mit dem Sitz in Oberkotzau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Gamma Communications GmbH.
2005-04-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Fern- (Sprach-und Daten-)kommunikation über Datennetze für Privatkunden, insbesondere für Genossenschafter und Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böckel, Jörg, Selbitz, *23.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 15.02.2005 mit der VCB Virtueller Campus Bayern GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2696) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.02.2005 zugestimmt.Bekanntmachungsblatt: Bundesanzeiger.
2006-04-07:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böckel, Jörg, Selbitz, *23.05.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Hager, Achim, Oberkotzau, *27.10.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Böckel, Jörg, Selbitz, *23.05.1967.
2006-09-01:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 15.02.2005 mit der VCB Virtueller Campus Bayern GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2696) ist durch Aufhebung zum 23.08.2006 beendet.Nicht eingetragen: hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2009-07-30:
Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 18, 95028 Hof. Die Gesellschaft hat am 26.06.2009 mit der HFO Telecom AG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4118) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 02.07.2009 zugestimmt.
2010-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: HFO Telecom Vertriebs GmbH.
2011-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art im In- und Ausland. Dies umfasst sowohl Sprach- als auch Datenkommunikation, d.h. Telefonanschlüsse, DSL-Anschlüsse, Telefonverbindungen, Datenverbindungen, Voice-over-IP-Vernetzungen sowie Mobilfunkanschlüsse.. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.07.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 und Beschluss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.07.2011 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Festnetztelefonie") von der HFO Telecom AG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4118) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-30:
Bestellt: Geschäftsführer: Hampel, Andreas, Hof, *15.12.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-14:
Einzelprokura: Browa, Annemarie Renate, Döhlau OT Tauperlitz, *25.10.1966.
2014-09-04:
Die telebinder GmbH mit dem Sitz in Bisingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420919) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-11:
Prokura erloschen: Browa, Annemarie Renate, Döhlau OT Tauperlitz, *25.10.1966.
2016-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Oberkotzau. Geschäftsanschrift: Ziegeleistraße 2, 95145 Oberkotzau.
2018-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: HFO Telecom GmbH.
2018-08-24:
Die HFO Home GmbH mit dem Sitz in Oberkotzau und die HFO Telecom Netze und Service GmbH mit dem Sitz in Oberkotzau (Amtsgericht Hof HRB 5243) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-06:
Die telego! GmbH mit dem Sitz in Oberkotzau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Gamma Communications GmbH.