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Gamma Consulting GmbH

Konzepten, Arbeitsprozessen, Großkonzerne..., IT-Abteilung, IT-Systemhaus
Adresse / Anfahrt
Auf dem Placken 15
32351 Stemwede
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-13:
Die Gesellschafterversammlung hat am 31.05.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 120.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 61.355,03 um EUR 644,97 auf EUR 62.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital), künftig § 4, zu ändern. In derselben Gesellschafterversammlung wurde die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Gamma Consulting GmbH. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Auf dem Placken 15, 32351 Stemwede. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und der betrieblichen Organisation, die Durchführung von Schulungen, einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte. Neues Stammkapital: 62.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2017-07-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2017 einen Teil ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Gamma IT process GmbH mit Sitz in Stemwede sowie die dadurch neu gegründete Gamma Organisation + DV-Systemservice GmbH mit Sitz in Stemwede (AG Bad Oeynhausen HRB 15563) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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