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Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V.

Kreisgruppe, Fils, Gartenbauprodukte..., Zierpflanzenbau, Gärtnereien, Raumbegrünung, Endverkauf Friedhofsgärtner, Ihren Slogan Nordschwarzwald, Slogan Nordschwarzwald, Slogan Nordschwarzwald Gärtner
Adresse / Anfahrt
Wilhelm-Bleyle-Straße 12
71636 Ludwigsburg
4x Adresse:

Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart


Katzenbachstraße 207
70563 Stuttgart


Denkendorfer Straße 80
73257 Köngen


An der Festeburg 33
60389 Frankfurt am Main


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10 Ansprechpartner/Personen
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2x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-08:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag der Verein "Hessischer Gärtnerverband e.V.", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 5043) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-15:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.03.2016 der Verein "Verband Badischer Gartenbaubetriebe e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100698) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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