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Gartencenter Heinrich Ramme GmbH

Datenverarbeitung, Elfsight, Datenempfänger..., Grünland, Gesammelte, Gartenlust, Geschlossen Silvester, Angeklickte, Benutzererkennung
Adresse / Anfahrt
Donrather Kreuzung 1
53797 Lohmar
1x Adresse:

Kirchstraße 12
53797 Lohmar


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-04:
Die Gesellschafterversammlung hat am 10.12.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es zum Zwecke der Glättung von dann EUR 102.258,37 um EUR 341,63 auf EUR 102.600,00 zu erhöhen sowie es sodann zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um weitere EUR 48.000,00 auf EUR 150.600,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag dem entsprechend in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 hat ferner beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Dauer der Gesellschaft) und § 14 (Allgemeine Bestimmungen) zu ändern.

2013-03-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 10.12.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 das von Herrn Heinrich Rüdiger Ramme, Lohmar, * 05.10.1967, als Inhaber unter der Firma "Heinrich-Rüdiger Ramme e. Kfm." mit Niederlassung in Lohmar (Amtsgericht Siegburg, HRA 5561) betriebene Unternehmen als Gesamtheit mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Heinrich-Rüdiger Ramme e.Kfm., Lohmar, Amtsgericht Siegburg HRA 5561) am 08.03.22013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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