2015-01-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2015. Geschäftsanschrift: Agrippinawerft 24, 50678 Köln. Gegenstand: der Handel mit Baustoffen, Baubedarfsartikel, Pflanzen, Gartenzubehör sowie allen damit verwandten Waren und Dienstleistungen sowie das Errichten, die Ausstattung und das Betreiben eines Online-Shops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tran, Duc Quyen, Köln, *24.06.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-03-31: Nicht mehr Geschäftsführer: Tran, Duc Quyen, Köln, *24.06.1984. Bestellt als Geschäftsführer: Gründler, Marc, Duisburg, *13.11.1971; Rotondi, Dominique, Solingen, *14.09.1966; Vogt, Wolfgang, Köln, *06.09.1965, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-02-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Gründler, Marc, Duisburg, *13.11.1971.
2018-08-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2018 mit der toom Baumarkt GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 31871) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.