2006-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: innoba GmbH.
2009-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Gartinex GmbH. Neuer Sitz: Pirna. Geschäftsanschrift: Dresdner Str. 6 a, 01796 Pirna. Neuer Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, insbesondere Gartenbedarf, Bauteile, Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände für Wohn- und Geschäftshäuser.
2011-03-17: Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dresden. Geschäftsanschrift: Bodenbacher Str. 81, 01277 Dresden. Neuer Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, insbesondere Gartenbedarf, Bauteile, Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände für Wohn- und Geschäftshäuser; Vermittlung von Bauhaupt- und Nebenleistungen; Vorbereitung, Ausführung und Kontrolle von Um- und Ausbauarbeiten an Wohn- und gewerblich genutzten Gebäuden, ausgenommen Tätigkeiten, für die die Gesellschaft in die Handwerksrolle einzutragen wäre, sowie ferner die Vermietung von Werkzeugen, Gartengeräten und Baumaschinen.
2018-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die gleichzeitig errichtete indoba Immobilien + Grundstücke AG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 38398) beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.