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Gassmann GmbH Heizung - Sanitär

Eisheizung, Erdkollektoren, Erdsonden..., Eisspeicher, Erdwärme, Absorber, Schutterzell
Adresse / Anfahrt
In der Krummatt 2
77743 Neuried
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 ist das Stammkapital auf Euro umgestelltund auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Heizungsbau, Sanitärarbeiten sowie die Ausführung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten einschließlich sonstiger Installationen sowie der Handel mit branchentypischen Artikeln. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Gassmann, Jürgen Franz Josef, Neuried, *29.03.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "JG Eisheizung GmbH", Neuried (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706576) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.