2013-06-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2013. Geschäftsanschrift: Hofäckerstraße 17, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Der Betrieb von Erlebnisgastronomiebetrieben und Hotels. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bader, Andreas, Kreßberg, *16.11.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Gastro Erlebnisgastronomiebetriebe GmbH", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 671116) um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Gastro Erlebnisgastronomiebetriebe GmbH. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Reinhardt, Alexandra, Crailsheim, *01.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gastro Erlebnisgastronomiebetriebe GmbH", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 671116) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.