2018-06-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2018 mit Änderung vom 14.05.2018. Geschäftsanschrift: Waterloostr. 1, 30169 Hannover. Gegenstand: Führung von und Beteiligung an stationären Gastronomiebetrieben, Durchführung von ambulanten gastronomischen Unternehmungen, Beteiligung an solchen Unternehmungen sowie Einbringung von Dienstleistungen für vorgenannte gastronomische Aktivitäten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ario, Simon, Hannover, *05.02.1993; Hensoldt, Björn, Hannover, *26.06.1992; Hensoldt, Wolfgang, Schwarmstedt, *23.10.1944; Kirchner, Winfried, Hannover, *07.04.1949; Mestwerdt, Moritz, Hannover, *02.07.1992, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-04-12: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bornumer Str. 164, 30453 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Ario, Simon, Neustadt am Rübenberge, *05.02.1993; Mestwerdt, Moritz, Schwarmstedt, *02.07.1992, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 06.04.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Gastro Trends Services GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 221898) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.