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Gauch GmbH

Jeep, Alfa Romeo, Geöffnet..., Offizieller Stellantis, Abarth
Adresse / Anfahrt
Zielstraße 2-4
68169 Mannheim
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-23:
Prokura erloschen: Bühn, Rüdiger, Mannheim, *29.08.1967. Einzelprokura: Kopf, Hilmar Friedrich, Mannheim, *20.06.1952.

2013-03-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Gauch, André, Mannheim, *30.09.1986, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Kopf, Hilmar Friedrich, Mannheim, *20.06.1952.

2013-10-04:
Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 68169 Mannheim, Geschäftsanschrift: Zielstr. 2-4, 68169 Mannheim.

2014-06-04:
Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 69123 Heidelberg, Geschäftsanschrift: Am Taubenfeld 31, 69123 Heidelberg.

2016-07-12:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gauch, Jeanette, geb. Albrecht, Ladenburg, *16.02.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Gauch, Jeanette, geb. Albrecht, Mannheim, *16.02.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-10:
Änderung der Geschäftsanschrift: Zielstraße 2-4, 68169 Mannheim.

2021-11-23:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Gauch GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704190) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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