2014-12-02: die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
2015-01-13: HRB 10999:Pausenwelt - Gastronomische Betriebe GmbH, Taubenheim (Hauptstraße 32, 01665 TaubenheimDie Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.