2007-07-06: BIKEMAX Sport GmbH Kassel, Kassel (Kassel). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträgers nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der außerordentlichen Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträges vom selben Tag mit der Aktiv Sport AG mit Sitz in Weiterstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 8232) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.