2009-06-24: Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum vom 10.02.2009 zum Handelsregister eingereicht worden.
2011-02-23: Die Hauptversammlung vom 15.02.2011 hat die Änderung des § 7 (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
2011-11-23: Die Gesellschaft hat am 01.09.2011 mit der Helmut Meyer Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 505369) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.10.2011 zugestimmt.
2011-12-07: Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum vom 24.11.2011 zum Handelsregister eingereicht worden.
2013-03-13: Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum 23.01.2013 vom zum Handelsregister eingereicht worden.
2015-09-01: Bestellt: Vorstand: Meyer, Florian, Erfurt, *23.06.1992, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-23: Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum vom 17.05.2017 zum Handelsregister eingereicht worden.
2020-12-18: Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste zum 19.11.2020 beim Handelsregister eingereicht worden.
2021-03-01: Bestellt: Vorstand: Fadinger, Stephan Werner, Erfurt, *10.04.1968.
2021-07-20: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Meyer Fachkräfte GmbH, Erfurt beim Amtsgericht Jena (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2021-08-13: Die Meyer Fachkräfte GmbH mit dem Sitz in Erfurt ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2021 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.