Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
Gear Aid Europe GmbH
29664 WalsrodeDE
1x Adresse:
Kirchplatz 5
29664 Walsrode
Kirchplatz 5
29664 Walsrode
mind. 5 Mitarbeiter
5x HR-Bekanntmachungen:
2018-01-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2017. Geschäftsanschrift: Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Kauf und Verkauf von chemischen Bestandteilen und Produkten sowie anderen Produkten, insbesondere für die Verwendung im Freizeit-, Sport-, Heim-, und Handwerker-Bereich. Stammkapital: 25.630,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bartling, Jörge, Walsrode, *29.12.1964; Dr. Herzog, Dieter, Walsrode, *13.09.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-14:
Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 eingereicht worden. Danach soll die OTIUM CHEMIE LIMITED, Chapeltown (Companies House, Nr. 02904042) als übertragender Rechtsträger mit der McNett Europe GmbH (AG Walsrode, HRB 207023) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (McNett Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der McNett Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Saarstraße 5, 29664 Walsrode, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden McNett Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (OTIUM CHEMIE LIMITED) kann gemäß Reg. 1 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Minderheitsgesellschafter Sowohl bei der Gesellschaft als auch bei der OTIUM CHEMIE LIMITED existieren Minderheitsgesellschafter. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind einhundertprozentige Schwestergesellschaften. D. h., die Gesellschafter sind jeweils an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED mit jeweils identischer Quote beteiligt. Im Zuge der Verschmelzung erhalten die Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens insgesamt 2.330 Geschäftsanteile a nominal EUR 1,00 an der Gesellschaft. Jeder der Gesellschafter der übertragenden OTIUM CHEMIE LIMITED erhält dabei so viele neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft, wie er derzeit Anteile an der OTIUM CHEMIE LIMITED hält. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt mithin verhältniswahrend. Aufgrund der jeweils vollständig identischen Beteiligungsquote der Gesellschafter an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED sowie der verhältnis wahrenden Stammkapitalerhöhung kommt es durch die Verschmelzung nebst Stammkapitalerhöhung zu keiner Vermögensverschiebung unter den Gesellschaftern. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft den Gesellschaftern der OTIUM CHEMIE LIMITED ein Abfindungsangebot dergestalt unterbreitet, dass jeder der Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LMITED je gehaltenem Anteil an der OTIUM CHEMIE LIMITED (und mithin je nominal englisches Pfund 1,00 Beteiligung an deren Haftungskapital) die Zahlung des Betrages von EUR 1,00 erhält. Nach dem Kenntnisstand der Geschäftsführung beabsichtigen sämtliche Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED, auf die Prüfung der Angemessenheit der Höhe dieses Abfindungsangebotes und auf einen entsprechenden Prüfungsbericht gem. §§ 122a i. V. m. 30 Abs. 2 UmwG zu verzichten sowie auf die Annahme des Abfindungsangebotes selbst zu verzichten. Bare Zuzahlungen werden daher nicht geleistet. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden
2018-08-15:
2966451 8 B207023-00114082018HRB 207023:Berichtigung der Veröffentlichung vom 14.08.2018 McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 eingereicht worden. Danach soll die OTIUM CHEMIE LIMITED, Chapeltown, Sheffield, South Yorkshire (Companies House, Nr. 02904042) als übertragender Rechtsträger mit der McNett Europe GmbH (AG Walsrode, HRB 207023) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (McNett Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der McNett Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Saarstraße 5, 29664 Walsrode, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden McNett Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (OTIUM CHEMIE LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Minderheitsgesellschafter Sowohl bei der Gesellschaft als auch bei der OTIUM CHEMIE LIMITED existieren Minderheitsgesellschafter. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind einhundertprozentige Schwestergesellschaften. D. h., die Gesellschafter sind jeweils an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED mit jeweils identischer Quote beteiligt. Im Zuge der Verschmelzung erhalten die Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens insgesamt 2.330 Geschäftsanteile a nominal EUR 1,00 an der Gesellschaft. Jeder der Gesellschafter der übertragenden OTIUM CHEMIE LIMITED erhält dabei so viele neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft, wie er derzeit Anteile an der OTIUM CHEMIE LIMITED hält. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt mithin verhältniswahrend. Aufgrund der jeweils vollständig identischen Beteiligungsquote der Gesellschafter an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED sowie der verhältnis wahrenden Stammkapitalerhöhung kommt es durch die Verschmelzung nebst Stammkapitalerhöhung zu keiner Vermögensverschiebung unter den Gesellschaftern. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft den Gesellschaftern der OTIUM CHEMIE LIMITED ein Abfindungsangebot dergestalt unterbreitet, dass jeder der Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LMITED je gehaltenem Anteil an der OTIUM CHEMIE LIMITED (und mithin je nominal englisches Pfund 1,00 Beteiligung an deren Haftungskapital) die Zahlung des Betrages von EUR 1,00 erhält. Nach dem Kenntnisstand der Geschäftsführung beabsichtigen sämtliche Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED, auf die Prüfung der Angemessenheit der Höhe dieses Abfindungsangebotes und auf einen entsprechenden Prüfungsbericht gem. §§ 122a i. V. m. 30 Abs. 2 UmwG zu verzichten sowie auf die Annahme des Abfindungsangebotes selbst zu verzichten. Bare Zuzahlungen werden daher nicht geleistet. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden
2019-03-12:
Die OTIUM CHEMIE LIMITED mit dem Sitz in 4 Park Square, Newton Chambers Road, Chapeltown, Sheffield, South Yorkshire, S35 2PH, United Kingdom, eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 02904042, ist im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-12:
27.960,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der OTIUM CHEMIE LIMITED mit dem Sitz in 4 Park Square, Newton Chambers Road, Chapeltown, Sheffield, South Yorkshire, S35 2PH, United Kingdom, eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 02904042 die Erhöhung des Grundkapitals um 2.330,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2018-01-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2017. Geschäftsanschrift: Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Kauf und Verkauf von chemischen Bestandteilen und Produkten sowie anderen Produkten, insbesondere für die Verwendung im Freizeit-, Sport-, Heim-, und Handwerker-Bereich. Stammkapital: 25.630,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bartling, Jörge, Walsrode, *29.12.1964; Dr. Herzog, Dieter, Walsrode, *13.09.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-14:
Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 eingereicht worden. Danach soll die OTIUM CHEMIE LIMITED, Chapeltown (Companies House, Nr. 02904042) als übertragender Rechtsträger mit der McNett Europe GmbH (AG Walsrode, HRB 207023) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (McNett Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der McNett Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Saarstraße 5, 29664 Walsrode, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden McNett Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (OTIUM CHEMIE LIMITED) kann gemäß Reg. 1 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Minderheitsgesellschafter Sowohl bei der Gesellschaft als auch bei der OTIUM CHEMIE LIMITED existieren Minderheitsgesellschafter. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind einhundertprozentige Schwestergesellschaften. D. h., die Gesellschafter sind jeweils an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED mit jeweils identischer Quote beteiligt. Im Zuge der Verschmelzung erhalten die Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens insgesamt 2.330 Geschäftsanteile a nominal EUR 1,00 an der Gesellschaft. Jeder der Gesellschafter der übertragenden OTIUM CHEMIE LIMITED erhält dabei so viele neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft, wie er derzeit Anteile an der OTIUM CHEMIE LIMITED hält. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt mithin verhältniswahrend. Aufgrund der jeweils vollständig identischen Beteiligungsquote der Gesellschafter an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED sowie der verhältnis wahrenden Stammkapitalerhöhung kommt es durch die Verschmelzung nebst Stammkapitalerhöhung zu keiner Vermögensverschiebung unter den Gesellschaftern. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft den Gesellschaftern der OTIUM CHEMIE LIMITED ein Abfindungsangebot dergestalt unterbreitet, dass jeder der Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LMITED je gehaltenem Anteil an der OTIUM CHEMIE LIMITED (und mithin je nominal englisches Pfund 1,00 Beteiligung an deren Haftungskapital) die Zahlung des Betrages von EUR 1,00 erhält. Nach dem Kenntnisstand der Geschäftsführung beabsichtigen sämtliche Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED, auf die Prüfung der Angemessenheit der Höhe dieses Abfindungsangebotes und auf einen entsprechenden Prüfungsbericht gem. §§ 122a i. V. m. 30 Abs. 2 UmwG zu verzichten sowie auf die Annahme des Abfindungsangebotes selbst zu verzichten. Bare Zuzahlungen werden daher nicht geleistet. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden
2018-08-15:
2966451 8 B207023-00114082018HRB 207023:Berichtigung der Veröffentlichung vom 14.08.2018 McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 eingereicht worden. Danach soll die OTIUM CHEMIE LIMITED, Chapeltown, Sheffield, South Yorkshire (Companies House, Nr. 02904042) als übertragender Rechtsträger mit der McNett Europe GmbH (AG Walsrode, HRB 207023) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (McNett Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der McNett Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Saarstraße 5, 29664 Walsrode, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden McNett Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (OTIUM CHEMIE LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Minderheitsgesellschafter Sowohl bei der Gesellschaft als auch bei der OTIUM CHEMIE LIMITED existieren Minderheitsgesellschafter. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind einhundertprozentige Schwestergesellschaften. D. h., die Gesellschafter sind jeweils an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED mit jeweils identischer Quote beteiligt. Im Zuge der Verschmelzung erhalten die Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens insgesamt 2.330 Geschäftsanteile a nominal EUR 1,00 an der Gesellschaft. Jeder der Gesellschafter der übertragenden OTIUM CHEMIE LIMITED erhält dabei so viele neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft, wie er derzeit Anteile an der OTIUM CHEMIE LIMITED hält. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt mithin verhältniswahrend. Aufgrund der jeweils vollständig identischen Beteiligungsquote der Gesellschafter an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED sowie der verhältnis wahrenden Stammkapitalerhöhung kommt es durch die Verschmelzung nebst Stammkapitalerhöhung zu keiner Vermögensverschiebung unter den Gesellschaftern. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft den Gesellschaftern der OTIUM CHEMIE LIMITED ein Abfindungsangebot dergestalt unterbreitet, dass jeder der Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LMITED je gehaltenem Anteil an der OTIUM CHEMIE LIMITED (und mithin je nominal englisches Pfund 1,00 Beteiligung an deren Haftungskapital) die Zahlung des Betrages von EUR 1,00 erhält. Nach dem Kenntnisstand der Geschäftsführung beabsichtigen sämtliche Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED, auf die Prüfung der Angemessenheit der Höhe dieses Abfindungsangebotes und auf einen entsprechenden Prüfungsbericht gem. §§ 122a i. V. m. 30 Abs. 2 UmwG zu verzichten sowie auf die Annahme des Abfindungsangebotes selbst zu verzichten. Bare Zuzahlungen werden daher nicht geleistet. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden
2019-03-12:
Die OTIUM CHEMIE LIMITED mit dem Sitz in 4 Park Square, Newton Chambers Road, Chapeltown, Sheffield, South Yorkshire, S35 2PH, United Kingdom, eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 02904042, ist im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-12:
27.960,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der OTIUM CHEMIE LIMITED mit dem Sitz in 4 Park Square, Newton Chambers Road, Chapeltown, Sheffield, South Yorkshire, S35 2PH, United Kingdom, eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 02904042 die Erhöhung des Grundkapitals um 2.330,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.