2013-01-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00 DEM ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und zum Zwecke der Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins Hilfe Weltweit e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 9345) das Stammkapital um weitere EUR 13.000,00 auf EUR 65.000,00 zu erhöhen. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 3 (Stammkapital) entsprechend geändert. Im übrigen wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens des Vereins Hilfe Weltweit e.V. mit Sitz in Bonn ( Amtsgericht Bonn VR 9345) (das Geschäftsfeld "Mildtätigkeit, Entwicklungszusammenarbeit") gegen Gewähr von Anteilen an der Gesellschaft gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.12.2012 sowie Zustimmungsbeschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins jeweils vom 28.12.2012 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.
2013-01-28: Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00 DEM ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und zum Zwecke der Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins Hilfe Weltweit e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 9345) das Stammkapital um weitere EUR 13.000,00 auf EUR 65.000,00 zu erhöhen. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 3 (Stammkapital) entsprechend geändert. Im übrigen wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens des Vereins Hilfe Weltweit e.V. mit Sitz in Bonn ( Amtsgericht Bonn VR 9345) (das Geschäftsfeld "Mildtätigkeit, Entwicklungszusammenarbeit") gegen Gewähr von Anteilen an der Gesellschaft gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.12.2012 sowie Zustimmungsbeschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins jeweils vom 28.12.2012 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.
2013-05-13: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.04.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-12-16: Änderung zur Geschäftsanschrift: Baumschulallee 3a, 53115 Bonn.
2017-02-21: Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurde eine Änderung in § 17 (Auflösung) Abs. 2 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Hilfeleistung an arme und notleidende Menschen in aller Welt. Die Gesellschaft stellt sich insbesondere zur Aufgabe, den Hunger in der Welt zu bekämpfen, medizinische Hilfe jeglicher Art zu leisten und zur Verfügung zu stellen. Aufgabe der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung und Unterstützung von Krankenhäusern und Kliniken in Entwicklungsländern (Dritte-Welt-Ländern), in denen notleidende Menschen überwiegend unentgeltlich behandelt werden. Ziel und Zweck ist damit umfassend die geistige und körperliche Fürsorge für die Unglücklichen und Bedürftigen in aller Welt. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Gewährung von Ernährung, Bekleidung, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Errichtung und Unterhaltung von Schulungsstätten im In- und Ausland, Brunnenbau und Wasseraufbereitung bzw. Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen, Anleitung zur Selbsthilfe sowie den Transport von Sachspenden und Gütern in Gebiete, in denen notleidende Menschen leben. Der Gesellschaftszweck kann auch unterstützt werden durch die Information der tatsächlichen und potentiellen Spender, der beteiligten Institutionen sowie am Gesellschaftszweck interessierter Personen und Vereinigungen über den Stand aktueller Hilfsprojekte sowie die Erhaltung und Förderung des erforderlichen Spendenaufkommens durch Informationsschriften, Veröffentlichungen, Vorträge, Präsentationen und Mailings. Darüber hinaus wird über die Lage der Kinder-, Frauen- und Menschenrechte im In- und Ausland informiert und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beigetragen. Insbesondere steht hierbei das Grundrecht der Religions- und Glaubensfreiheit im Fokus. Es soll das Recht eines jeden Menschen gewährleistet sein, eine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden, zu wählen und diese einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen ungestört ausüben zu können. Prägende Vorbilder dieses Gedankens sind dabei unter anderem die UN-Menschenrechtscharta von 1948, der VN-Pakt über Politische und Bürgerliche Rechte von 1966 sowie die VN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung von 1981. Der Kampf gegen die Einschränkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, beispielswiese durch Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, sowie gegen Verletzungen von weiteren Menschenrechten wird verwirklicht durch Information und Dokumentation, durch ständigen anwendungsorientierten Dialog und Meinungsaustausch in Menschenrechtsfragen (insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit) sowie durch Bildungsarbeit im In- und Ausland, die zu einem aufgeklärten und kritischen Verständnis der Menschenrechtsproblematik mitsamt der ihr zugehörigen Religionsfreiheit, führen sollen. Daneben werden auch mildtätige Zwecke verfolgt, indem entsprechende soziale Einrichtungen in eigenen oder angemieteten Gebäuden unterhalten werden nebst der Zurverfügungstellung des dafür benötigten Inventars, Beschäftigung von entsprechend ausgebildetem Personal, sowie sonstiger Maßnahmen, die durch gesetzliche und behördliche Auflagen notwendig werden. Dies geschieht z.B. durch Aufnahme von bedürftigen Menschen in Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Krankenpflege sowie durch Versorgung und Aufnahme von wirtschaftlich notleidenden Menschen, insbesondere in sog. Dritte-Welt-Ländern. Diese Ziele werden aus christlicher Überzeugung zur Ehre Gottes und auf der Grundlage der Heiligen Schrift, des Apostolischen Glaubensbekenntnisses und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angestrebt.
2017-09-19: Geändert, nunmehr Geschäftsführer: Dr. Schirrmacher, Christine, Bonn, *02.05.1962, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.