2008-11-10: Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführer), 6 (Gesellschafterversammlung) und 9 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
2008-12-16: . Bestellt als Geschäftsführer: Förster, Bernd, Schwanau, *01.07.1962; Förster, Ralf, Schwanau, *28.05.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2015-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 und 7 (Gewinnverteilung) beschlossen.
2016-05-18: Bestellt als Geschäftsführer: Förster, Hansjörg, Schwanau, *19.07.1963; Kiesele, Joachim Michael, Schwanau, *13.07.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2017-08-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Förster, Hansjörg, Schwanau, *19.07.1963; Förster, Heinz Klaus, Schwanau, *05.07.1941; Förster, Johannes Werner, Schwanau, *25.11.1937; Kiesele, Joachim Michael, Schwanau, *13.07.1964. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Förster, Bernd, Schwanau, *01.07.1962; Förster, Ralf, Schwanau, *28.05.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Containerservice und Kompostierung" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Förster Entsorgung GmbH", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715719) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.