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Gebrüder Klein GmbH

Erdraketenvortrieb, Betonsägen, Fugenschneiden..., Betonbohren, Kernbohrungen, Aussparungen, Ihr Professioneller Baupartner, Professioneller Baupartner
Adresse / Anfahrt
Provinzialstraße 65
66126 Saarbrücken
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Herbert, Rohrschlosser, Völklingen. Nach Ergänzung und Berichtigung der personenbezogene Daten, neu vorgetragen: Geschäftsführer: Klein, Manfred Willi, Alsting/Frankreich, *08.09.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-23:
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.05.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es dann von 25.564,59 EUR um 5,41 EUR auf 25.570,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.570,00 EUR.

2017-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 5 (Stammkapital), 12 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.430,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gebr. Klein GmbH mit Sitz in Püttlingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 75167) sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Erdraketenvortrieb sowie das Bohren und Sägen von Beton. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2017 mit der Gebr. Klein GmbH mit Sitz in Püttlingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 75167) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.