2006-05-10: Die LG Thermo Technologies GmbH mit dem Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz, HRB 18280 ) und die LG Werkzeug- und Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz, HRB 9054) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2006 mit Nachtragvom 31.03.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2006 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.