2015-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Gebr. Beyl GmbH & Co. KG", Gottmadingen um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Gebr. Beyl GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die handwerksmäßige Durchführung von Schmiede- und Schlosserarbeiten aller Art. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2015 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Gebr. Beyl GmbH & Co. KG", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 541009) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.