2005-09-08: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2005 wirksam geworden.
2005-09-08: ). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GH Geschäftsführungs- und Beteiligungs-GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HR B 15436), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG- jetzt HSH Hartkopf Schmiedeholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19373 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2005 und desZustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers .Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-10-27: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GH Geschäftsführungs- und Beteiligungs-GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HR B 15436). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Hartkopf Geschäftsführungs GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 19248), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-29: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern sowie für Rechtsgeschäfts zwichen diesen und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hartkopf Management GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 19435). Aufgrund Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Hartkopf Geschäftsführungs GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 19248). Einzelprokura: Meding, Rainer, Bergisch Gladbach, *20.11.1964. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2013 mit der Hartkopf Gesenkschmiede GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21796) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.