Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Gebr. Mayer GmbH & Co. KG, Kunststoffspritzteile

Gebrueder, H.A.U, Eigenprodukte..., Spritzgusstechnik, Nachdem du Produktseiten
Adresse / Anfahrt
Gewerbepark H.a.u. 44
78713 Schramberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-30:
(Herstellung von Kunststoffspritzteilen aller Art sowie die Herstellung von Werkzeugen für Kunststoffspritzteile. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Erreichung ihres Gesellschaftszweckes förderlich sind.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gewerbepark H.A.U. 44, 78713 Schramberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Mayer Verwaltungs - GmbH, Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 731883), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-09:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gebr. Schön GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 481275) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-08-09:
Der Einzelkaufmann Mayer, Werner, Schramberg, *22.04.1951 hat als Inhaber der Firma "Gebr. Mayer Inh. Werner Mayer, Dipl.-Ing. (FH)", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 480295) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.07.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Gebr. Mayer Inh. Werner Mayer, Dipl.-Ing. (FH)", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 480295) am 02.08.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.