2007-04-27: Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 13.12.2006. Die Gemeinde Budenheim überträgt der Anstalt nach § 86 a Abs. 3 Gem0 die Wasserversorgung, die Elektrizitätsversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Bauhof und das Hallenbad. Der Vorstand besteht aus einer Person. Vorstand: Butzbach, Lothar, Bad Kreuznach, *13.11.1953.
2019-02-27: Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 16.08.2018 ist die Satzung in § 5 und § 7 (Aufgaben des Verwaltungsrats) geändert. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Vorstand sind der Vorsitzende und das weitere Vorstandsmitglied. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Vorsitzender: Gräf, Jörg Erwin, Budenheim, *11.10.1966. weiteres Vorstandsmitglied: Grieser, Markus, Mainz, *05.09.1963. Nicht mehr Vorstand: Butzbach, Lothar, Bad Kreuznach, *13.11.1953.
2020-09-08: Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 23.04.2020 ist die Satzung in § 2 Abs. 1 Ziffer 4 geändert. § 3 (Kompetenzen der Anstalt) Abs. 3 ist ersatzlos gestrichen worden; § 3 Abs. 4 ist nunmehr Abs. 3. Nach § 10 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung und Prüfung) ist ein § 10 a (Finanzierung Bauhof) eingefügt worden. Neuer Gegenstand: Die Gemeinde Budenheim überträgt der Anstalt nach § 86 a Abs. 3 Gem0 die Wasserversorgung, die Elektrizitätsversorgung, die Abwasserbeseitigung, den gesamten Bauhof und alle Bauhof-Aufgaben sowie das Hallenbad.