2006-05-17: In der 62.Sitzung des Marktgemeinderates Garmisch-Partenkirchen vom 29.09.2005 (veröffentlicht am 30.09.2005 im Amtsblatt für den Markt Garmisch-Partenkirchen) wurde die Betriebssatzung der Gemeindewerke neu gefasst. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Versorgung des Marktgemeindegebietes mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die Abfallwirtschaft (Einsammeln, Befördern der anfallenden Abfälle, soweit sie von der jeweiligen Satzung des Landkreises erfasst und nicht von der Abfallentsorgung ausgeschlossen sind), die Abwasserbeseitigung (Entwässerung und Abwasserklärung), die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, des Hallenbades und Eisstadions. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Gemeindewerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
2011-02-23: Rechtsform von Amts geändert, nun: Anstalt öffentlichen Rechts. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 20.10.2010 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: Firma, Gegenstand und Rechtsform. Name geändert, nun: Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, KU. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Versorgung des Gemeindegebiets mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die Abfallwirtschaft (Einsammeln, Befördern der anfallenden Abfälle, soweit sie von der jeweiligen Satzung des Landkreises erfasst und als solche nicht von der Abfallentsorgung ausgeschlossen sind), die Abwasserbeseitigung (Kanalisation und Klärwerk), die Einrichtung und der Betrieb des ÖPNV, des Hallen- und Freibades sowie des Eisstadions. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Gemeindewerke können darüber hinaus für die Einrichtung, Betrieb und Verpachtung von Bergbahnen zuständig sein. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Kommunalunternehmen oder kommunale Eigengesellschaften wahrnehmen. Die Vertretung erfolgt durch den Vorstand, der aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht. Geändert, nun: Vorstand: Lichtmeß, Wodan, Oberau, *04.10.1962.