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Gemeindewerke Hermaringen GmbH

Störungsnummer, Zählerstände, Musterrechnung..., Energieversorger, Gasspeicherumlage, Wärmepreisbremse, Cent, Energielieferant
Adresse / Anfahrt
Karlstraße 12
89568 Hermaringen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-10-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Karlstr. 12, 89568 Hermaringen. Gegenstand: Die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, sowie die Erzeugung, die Förderung, der Bezug, die Lieferung und der Verkauf der benötigten Energie- und Wassermengen. Gegenstand des Unternehmens ist desweiteren die Errichtung, Instandhaltung und der Betrieb oder die Verpachtung von Versorgungsnetzen. Zum Unternehmensgegenstand gehören ferner die damit im Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mailänder, Jürgen, Hermaringen, *17.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des "Sondervermögens Eigenbetrieb der Gemeinde Hermaringen" aus dem Vermögen der Gebietskörperschaft "Gemeindewerke Hermaringen", Hermaringen (Amtsgericht Ulm HRA 722563) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-05-08:
Die Gesellschaft hat am 07.05.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

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