2007-11-05: Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung ist errichtet am 14.06.2007. 1. die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet nach den gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betreib der dafür notwendigen Anlagen. Im Rahmen dieser Aufgaben überträgt die Gemeinde Wachtberg der Anstalt die ihr nach § 18 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz obliegende Abwasserbeseitigungspflicht. 2. die Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet (mit Ausnahme der Ortschaft Niederbachem) entsprechend den Regelungen von § 47 a Landeswassergesetz NRW und der sonstigen gesetzlichen Regelungen sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Dabei werden die Planung und der Bau von Anlagen sowie die laufende Betriebsfühung im Rahmen der geltenden Verträge durch die Stadtwerke Bonn ausgeführt. 3. hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. Zusätzliche künftige Aufgaben, die vom Rat bestimmt werden, können einbezogen werden. 4. die Anstalt kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen; Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend. Der aus einem Mitglied bestehende Vorstand ist allein vertretungsberechtigt. Vorstand: Strehl, Volker, Bonn, *08.01.1954.
2021-07-20: HRA 6964: Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Wachtberg (Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg Ausgeschieden: Vorstand: Strehl, Volker, Bonn, *08.01.1954. Bestellt zum Vorstand: Hark, Katharina, Meckenheim, *22.07.1988.
2022-06-24: Die Satzung wurde durch Beschlüsse der Sitzungen des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 18.02.2010 (4. Änderungssatzung), vom 06.07.2010 (5. Änderungssatzung), vom 03.05.2011 (6. Änderungssatzung), vom 17.04.2012 (7. Änderungssatzung), vom 27.09.2012 (8. Änderungssatzung), vom 02.03.2017 (9. Änderungssatzung), vom 06.06.2018 (10. Änderungssatzung) und vom 30.10.2018 (11. Änderungssatzung) geändert in §§ 2 (Gegenstand der Anstalt), 3 (Kompetenzen der Anstalt des öffentlichen Rechts), 5 (Der Verwaltungsrat), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), 8 (Der Vorstand), 10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) und in § 11 (Jahresabschluss). Gegenstand des Unternehmens: 1. die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betreib der dafür notwendigen Anlagen. 2. die Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Gegenstand ist auch die Lieferung von Trinkwasser zur Deckung des Trinkwasserbedarfs in der Gemeinde Grafschaft. 3. die Unterhaltung der fließenden Gewässer sowie der Gewässerausbau. 4. die Erzeugung und der Vertrieb von Energie (Strom, Gas, Wärme). 5. der Betrieb, die Unterhaltung und Erweiterung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage und der Betrieb des Hallenbades. 6. hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. 7. zur Förderung ihrer Aufgaben kann die Anstalt andere Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder sich an solchen beteiligen oder eine bestehende Beteiligung erhöhen, wenn das dem Anstaltszweck dient. 8. die Anstalt kann die in Ziffern 1. bis 6. bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.