2008-07-09: Die Generalversammlung hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts insgesamt, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Landkreis Osterode am Harz. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Vorraussetzungen.
2012-08-30: Nicht mehr Vorstand: Müller, Dirk, Bad Lauterberg, *16.11.1958. Bestellt als Vorstand: Bauermeister, Dirk, Braunlage, *19.12.1951. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Fiedler, Barbara, Bad Lauterberg, *15.04.1952.
2014-07-29: Die Generalversammlung vom 25.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile) und § 41 (Gewinnverwendung) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Fiedler, Barbara, Bad Lauterberg, *15.04.1952. Bestellt: Vorstand: Fiedler, Ingo, Bad Lauterberg, *03.06.1980.
2015-07-13: Nicht mehr Vorstand: Bauermeister, Dirk, Braunlage, *19.12.1951. Bestellt: Vorstand: Kilzer, Sabine, Bad Lauterberg, *25.04.1972.
2018-09-11: Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 40 (Rücklagen), 43 (Bekanntmachungen) und 44 (Prüfung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet des ehemaligen Landkreis Osterode am Harz. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzungen.