2008-09-25: d. Höhe).Neuer Gegenstand: 1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sicherere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Beteiligungen sind zulässig. 4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. 5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Generalversammlung vom 11.06.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) beschlossen.
2010-10-28: d. Höhe). Nicht mehr Vorstand: Ries, Robert, Bad Homburg. Bestellt als Vorstand: Mugler, Jürgen, Bad Homburg, *30.04.1958.
2016-07-11: d. Höhe). Bestellt als Vorstand: Knuth-Grimmer, Sabine, Oberursel (Taunus), *16.12.1960. Nicht mehr Vorstand: Ott, Heide, Steuerfachgehilfin, Bad Homburg v. d. Höhe.
2019-07-15: d. Höhe). Name geändert, nun: Vorstand: Behlau-Grimmer, Sabine, Oberursel (Taunus), *16.12.1960.
2021-09-02: d. Höhe). Die Generalversammlung vom 15.06.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sicherere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.