Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Gemeinnützige Pflege- und Betreuungsgesellschaft der Stadt Storkow mbH

Mark Schalte, Karlslust, Wohngemeinschaften..., SpiceThemes, Wohneinrichtung, Pflegekunden
Adresse / Anfahrt
Birkenallee 10
15859 Storkow
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-16:
Geschäftsanschrift: Birkenallee 10, 15859 Storkow ; Gegenstand: Die Förderung der Altenhilfe, insbesondere durch Unterkunft, Versorgung sowie Betreuung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, besonders für ältere Menschen mit Behinderungen und andere betreuungsabhängige Menschen durch mobile Verpflegung, ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen und stationäre Einrichtungen. Kapital: 25.565,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Mulalic, Ulla, geb. Glöckner, *24.04.1973, Fürstenwalde/Spree; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.06.2015; 08.06.2015 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 ist der Gesellschaftsvertrag vor Eintragung der Gesellschaft neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens der Stadt Storkow als Gesamtheit ("Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Karlslust") auf der Grundlage des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.06.2015 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Ausgliederung wird mit dieser Eintragung wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

2020-06-17:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neugefasst