Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft der Heimatvertriebenen Frankfurt/M., eG

GWH, Wohnungsgenossenschaft, a.M.eingetragene..., beschränkter
Adresse / Anfahrt
Große Rittergasse 8
60594 Frankfurt am Main
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-19:
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Vorstand: Barthelmeß, Walter, Frankfurt am Main, *29.03.1951; Ritschel, Jochen, Eppstein-Niederjosbach, *22.02.1970.

2011-08-01:
Nicht mehr Vorstand: Barthelmeß, Walter, Frankfurt am Main, *29.03.1951. Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Vorstand: Greuling, Winfried, Katzenelnbogen, *05.06.1946.

2019-11-26:
Bestellt als Vorstand: Schweißguth, Harald, Rüsselsheim, *11.12.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Rataschewski, Marc, Frankfurt am Main, *24.04.1985. Prokura erloschen: Korner, Martina, Dreieich, *16.07.1963.

2020-02-19:
Nicht mehr Vorstand: Greuling, Winfried, Katzenelnbogen, *05.06.1946.

2021-12-09:
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufganben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen, Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. (4) Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.