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Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund eG

Wohnungen und Garagen, Wohnrecht, Zeitgemäße..., Kündigungsschutz
Adresse / Anfahrt
Neuer Graben 96
44137 Dortmund
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-24:
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund e. G. Geschäftsanschrift: Neuer Graben 96, 44137 Dortmund. (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlageri und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Sie soll ihre Geschäftstätigkeit so gestalten, dass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr 10 KStG gewährleistet ist. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

2012-06-15:
Wohnort geändert und nicht mehr Vorstand: Reinert, Erwin, Witten, *05.07.1950. Bestellt als Vorstand: Bura, Thomas, Castrop-Rauxel, *29.09.1968, mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Vorstand: Derenthal, Hans-Dieter, Dortmund, *15.01.1942; Schmidt, Rudolf, Dortmund, *20.09.1941, jeweils mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-07:
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2017 mit der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 9431) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-30:
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 13 , 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 31 (Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband) beschlossen.

2020-09-14:
Nicht mehr Vorstand: Schmidt, Rudolf, Dortmund, *20.09.1941. Bestellt als Vorstand: Schulte, Bernhard, Datteln, *03.10.1954.

2021-10-21:
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlageri und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen.