2010-04-12: Nicht mehr Vorstand: Merget, Hubert, Verwaltungsangestellter, Hainburg; Wemelka, Herbert Karl Max, Bürgermeister, Hainburg. Bestellt als Vorstand: Bessel, Bernhard, Hainburg, *18.04.1951.
2010-09-21: Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2010 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Der Geschäftsbetrieb erstreckt sich auf die Gemeinde Hainburg. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
2013-10-21: Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und der Anlage 1 beschlossen.
2015-11-10: Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteille und Geschäftsguthaben) beschlossen.
2016-01-27: Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
2020-09-09: Nicht mehr Vorstand: Mahler, Gerd, Bauingenieur, Hainburg, *04.11.0192. Bestellt als Vorstand: Spahn, Christian, Hainburg, *23.04.1978.
2022-06-14: Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) 3 (Mitglieder), 21 (Vorstand) sowie 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. Der Geschäftsbetrieb erstreckt sich auf die Gemeinde Hainburg. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.