2010-07-29: Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, dabei wurde geändert § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts-, und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.