2010-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Geschäftsführer) beschlossen. Geschäftsanschrift: In den Seewiesen 76, 89520 Heidenheim an der Brenz. Aufgehoben als Zweigniederlassung: Gemeinnütziges Institut für Berufsbildung Dr. Engel GmbH Niederlassung Wittenberg, 06886 Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Dessau HRB 3085). Gegenstand geändert; nun: Die Förderung, Organisation und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Beratung im Bildungsbereich. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft in der Erziehung und Jugendhilfe betätigen und allgemeinbildende Schulen gründen und betreiben. Die Förderung der bildenden und darstellenden Künste, insbesondere der Bildhauerei (auch Plastiken und Skulpturen) sowie der Malerei. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck durch Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Unterstützung von Veranstaltungen, Erwerb von Kunstwerken sowie Unterstützung von Künstlern oder anderen gemeinnützigen Organisationen mit gleichem Satzungszweck. Die Förderung des Sports soweit dieser im Bereich der Gemeinnützigkeit ausgeübt wird. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck durch eigene Einrichtungen, Maßnahmen oder Veranstaltungen oder durch Unterstützung von Einrichtungen, Maßnahmen oder Veranstaltungen anderer gemeinnütziger Organisationen mit gleichem Satzungszweck insbesondere gemeinnützige Sportvereine aller Art. Die Förderung der Musik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Wecken des Interesses nicht nur am Hören, sondern - vor allem - am Praktizieren handgemachter Musik, durch Motivation und Unterstützung des musikalischen Nachwuchses bzw. von Stipendiaten, durch Unterstützung von Amateurmusikern bei der Suche nach Darbietungsplattformen, durch Mitwirkung bei der Organisation von Darbietungen und durch die Förderung des multikulturellen Austausches durch länderübergreifende gemeinsame Musikveranstaltungen. Die Gesellschaft verfolgt den Gegenstand des Unternehmens ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
2012-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ulm. Änderung der Geschäftsanschrift: Im Lehrer Feld 10, 89081 Ulm.
2015-07-29: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung, Organisation und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Beratung im Bildungsbereich. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft in der Erziehung und Jugendhilfe betätigen und allgemeinbildende sowie berufsbildende Schulen gründen, betreiben und fördern. Die Förderung bezieht sich insbesondere auf deutsche Auslandsschulen. Die Förderung der bildenden und darstellenden Künste, insbesondere der Bildhauerei (auch Plastiken und Skulpturen) sowie der Malerei. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck durch Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Unterstützung von Veranstaltungen, Erwerb von Kunstwerken sowie Unterstützung von Künstlern oder anderen gemeinnützigen Organisationen mit gleichem Satzungszweck. Die Förderung des Sports, soweit dieser im Bereich der Gemeinnützigkeit ausgeübt wird. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck durch eigene Einrichtungen, Maßnahmen oder Veranstaltungen oder durch Unterstützung von Einrichtungen, Maßnahmen oder Veranstaltungen anderer gemeinnütziger Organisationen mit gleichem Satzungszweck insbesondere gemeinnützige Sportvereine aller Art. Die Förderung der Musik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Wecken des Interesses nicht nur am Hören, sondern - vor allem - am Praktizieren handgemachter Musik, durch Motivation und Unterstützung des musikalischen Nachwuchses bzw. von Stipendiaten, durch Unterstützung von Amateurmusikern bei der Suche nach Darbietungsplattformen, durch Mitwirkung bei der Organisation von Darbietungen und durch die Förderung des multikulturellen Austausches durch länderübergreifende gemeinsame Musikveranstaltungen. Die Gesellschaft verfolgt den Gegenstand des Unternehmens ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
2017-06-07: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 , 6 (Veräußerung und Verpfändung von Geschäftsanteilen) und § 7 (Auflösung und Aufhebung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung, Organisation und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Beratung im Bildungsbereich. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft in der Erziehung und Jugendhilfe betätigen und Kindertagesstätten sowie allgemeinbildende und berufsbildende Schulen gründen, betreiben und fördern. Die Förderung bezieht sich auf inländische steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie auf deutsche Auslandsschulen, soweit sie der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Die Förderung des Sports, soweit dieser im Bereich der Gemeinnützigkeit ausgeübt wird. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck durch eigene Einrichtungen, Maßnahmen oder Veranstaltungen oder durch Unterstützung von Einrichtungen, Maßnahmen oder Veranstaltungen anderer gemeinnütziger Organisationen mit gleichem Satzungszweck, insbesondere gemeinnützige Sportvereine aller Art. Die Förderung der Musik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Wecken des Interesses nicht nur am Hören, sondern - vor allem - am Praktizieren handgemachter Musik, durch Motivation und Unterstützung des musikalischen Nachwuchses bzw. von Stipendiaten, durch Unterstützung von Amateurmusikern bei der Suche nach Darbietungsplattformen, durch Mitwirkung bei der Organisation von Darbietungen und durch die Förderung des multikulturellen Austausches durch länderübergreifende gemeinsame Musikveranstaltungen. Die Gesellschaft verfolgt den Gegenstand des Unternehmens ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist auch eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
2017-08-15: Einzelprokura: Engel, Maximilian Sebastian, Ulm, *13.11.1985.
2020-07-03: Bestellt als Geschäftsführer: Engel, Maximilian, Langenau, *13.11.1985, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Engel, Maximilian Sebastian, Ulm, *13.11.1985; Stussig, Norbert, Aalen.