2014-07-14: Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins: Offizierheimgesellschaft e.V. - Clausewitz-Kaserne (OHG e.V.-CK) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, 69 VR 7128) und des Vereins: Unteroffizierheimgesellschaft der Führungsakademie der Bundeswehr e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, 69 VR 10104) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2014 neu gegründet worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.