2006-11-07: Prokura erloschen: Dr. Mattmüller, Hans-Dieter, Frankfurt am Main, *27.07.1941.
2009-10-26: Geschäftsanschrift: Emil-Behring-Str. 3, 60439 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Geist, Manfred, Hainburg, *24.10.1950. Einzelprokura: Dr. Kiene, Gerald, Frankfurt am Main, *23.01.1968.
2010-06-14: Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.750,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.035.500,00 EUR.
2011-07-11: Prokura erloschen: Dr. Kiene, Gerald, Frankfurt am Main, *23.01.1968. Einzelprokura: Wegener, Bert Günther, Köln, *29.05.1956.
2012-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP), gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: Im Sinne der Präambel hat die Gesellschaft den Auftrag, publizistische Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland, ihrer Gliedkirchen, Werke und Einrichtungen sowie der evangelischen Freikirchen wahrzunehmen und zu fördern. Sie arbeitet mit den publizistischen Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Deutschland, ihrer Gliedkirchen, der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse und der Freikirchen zusammen. Im Rahmen der Inhalte der Präambel gehören zu den Aufgaben der Gesellschaft insbesondere: Wahrnehmung publizistischer Aufgaben in den Bereichen Buch und Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen, Film, AV-Medien und digitale Medien; Medienpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit; Mitwirkung an medienpolitischen Stellungnahmen; Beobachtung und Begleitung der Entwicklungen in den Bereichen Telekommunikation und Medientechnologie; Erarbeitung, Förderung und Koordination publizistischer Aktivitäten der Evangelischen Kirche in Deutschland, ihrer Gliedkirchen, Werke und Einrichtungen sowie der evangelischen Freikirchen; Beratung der Evangelischen Kirche in Deutschland, ihrer Gliedkirchen, Werke und Einrichtungen sowie der evangelischen Freikirchen in publizistischen und medienrechtlichen Angelegenheiten sowie in Grundfragen der Kommunikation; Aus-, Fort- und Weiterbildung für Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft kann zur Wahrnehmung dieser Aufgaben insbesondere Publikationen wie Nachrichten- und Informationsdienste, Zeitschriften und Medienliteratur sowie Online-Plattformen und digitale Produkte herausgeben, herstellen und verbreiten und eine Nachrichtenagentur betreiben; Hörfunk- und Fernsehbeiträge entwickeln; Verlagsdienstleistungen und Corporate Publishing in allen technisch möglichen Formen (analog, digital u.a.) erbringen; medienpraktische und medienpolitische Konzepte entwickeln sowie öffentliche Stellungnahmen zu Fragen der Medien und der Medienpolitik abgeben; Veranstaltungen, Seminare, Kurse und Projekte sowie Marketing- und Werbemaßnahmen durchführen; Ausbildungseinrichtungen im Medienbereich betreiben und an Auszubildende dieser Einrichtungen Stipendien vergeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen Trägern evangelischer Publizistik zusammen. Sie kann zu diesem Zweck durch Vereinbarungen insbesondere publizistische Aufgaben dieser Träger übernehmen oder ihnen publizistische Aufgaben übertragen, mit ihnen gemeinsam oder allein neue publizistische Einrichtungen gründen oder sich an bestehenden publizistischen Einrichtungen beteiligen. Desgleichen kann sie Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit publizistischen Einrichtungen im Bereich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) abschließen.
2019-08-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hansisches Druck- und Verlagshaus (HDV) GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76137) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.