2019-07-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2019 mit Nachtrag vom 12.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109274) nach Bensheim beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme im Wege der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Holger Kilian, Rimbach, *10.12.1976 unter der Firma Genius Management e.K. in Heppenheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83128) betriebenen Unternehmens als Ganzes und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Geschäftsanschrift: Beginenstraße 19, 64625 Bensheim. Gegenstand: Personalberatung, Personalplanung sowie Coaching und Consulting in diesem Bereich. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kilian, Holger, Bensheim, *10.12.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.01.2019 mit Nachtrag vom 12.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.01.2019 und vom 26.07.2019 das von dem Einzelkaufmann Holger Kilian, Rimbach, *10.12.1976 unter der Firma Genius Management e.K. in Heppenheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83128) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.