2020-03-26: Rechtsform: Die Satzung ist am 13.06.2019 geändert in § 5 (Kündigung), § 21 (Ausübung der Mitgliedsrechte) und § 31 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben). Gemäß § 22 GenG wird veröffentlicht: Gemäß dem satzungsändernden Beschluss vom 13.06.2019 beträgt der Wert eines Geschäftsanteils 1,00 EUR. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich mit 1 Geschäftsanteil je 1 kw installierte Leistungsäquivalent seiner Energieerzeugungsanlage (Pflichtanteile) zu beteiligen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweiit sie nicht Befriedigung verlagen können.