2008-08-26: Die Vertreterversammlung vom 10.06.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des § 2 (Gegenstand), beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Büros und sonstige Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben.
2010-02-23: Bestellt als Vorstand: Kloker, Alfred, Ehingen (Donau), *12.01.1947. Nicht mehr Vorstand: Haug, Karl Heinz, Munderkingen, *09.02.1940.
2017-03-23: Bestellt als Vorstand: Schnabel, Herbert, Warthausen, *10.11.1958. Nicht mehr Vorstand: Kloker, Alfred, Ehingen Donau, *12.01.1947.
2018-01-25: Bestellt als Vorstand: Schenkluhn, Jürgen, Laupheim, *20.11.1965. Nicht mehr Vorstand: Klöckler, Albert, Laupheim, *28.05.1952.
2018-02-07: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Schenkluhn, Jörg, Herbrechtingen, *20.11.1965.
2019-09-11: Die Vertreterversammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Büros und sonstige Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.