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Genossenschaftlicher Bauverein Ergste eG

Entworfen, Hauptaufgabe, Wohnungs..., Bewirtschaftung
Adresse / Anfahrt
Auf dem Hilf 1
58239 Schwerte
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-28:
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Neue Firma: Genossenschaftlicher Bauverein Ergste e.G. Nicht mehr Vorstand: Nietzold, Wolfgang, Hemer. Bestellt zum Vorstand: Franz, Lars, Schwerte, *23.04.1972; Hafner, Gabriele, Schwerte, *10.05.1958.

2012-03-23:
Nicht mehr Vorstand: Schaaf, Heinz, Schwerte, *11.01.1938.

2012-07-06:
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin wurde in der Mitgliederversammlung die Änderung in § 2 (Gegenstand),§ 19 (Nachschusspflicht), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Name geändert in: Neue Firma: Genossenschaftlicher Bauverein Ergste eG. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als teilweise nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Es besteht keine Nachschusspflicht. . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

2019-08-09:
Die Vertreterversammlung vom 02.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) und § 44 Abs. 5 (Prüfung) beschlossen.

2020-01-14:
Nicht mehr Vorstand: Brauckhoff, Gerd, Schwerte-Ergste, *27.07.1945.

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