2011-07-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.1993, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz und Firma) und mit ihr die Sitzverlegung von Karow (bisher Amtsgericht Stendal HRB 949) nach Springe beschlossen. Geschäftsanschrift: Südfeldstraße 3, 31832 Springe. Gegenstand: Herstellung und Handel mit Kfz.-Kennzeichen, Prägeschildern und sonstigen Schildern aller Art und Zubehör, Zulassung von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Versicherungsverträgen und artverwandte Tätigkeiten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundstücken und Errichtung von Zweigniederlassungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Folker, Springe, *11.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Bernd, Karow.
2019-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der E. Kämmler Schilderfabrikation GmbH mit Sitz in Springe beschlossen. 60.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der E. Kämmler Schilderfabrikation GmbH mit Sitz in Springe verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-10: Bestellt als Geschäftsführer: Wollny-Cramer, Jörg, Bad Münder, *24.08.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-04-09: Bestellt als Geschäftsführer: Böning, Thomas, Bückeburg, *19.02.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.01.2022 mit der Ilsetraud Just Zulassungsdienst GmbH mit Sitz in Springe verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.