2016-02-03: Von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 18.01.1984 zuletzt geändert am 19. Januar 1999. Die Gesellschafterversammlung vom 25.1.2016 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Zimmerei, einer Dachdeckerei und einer Bauspenglerei sowie Herstellung und Vertrieb von Holz- und Bauprodukten aller Art. Vermieten und Verpachten von Gebäuden und Grundstücken sowie Erstellung von Gebäuden.
2018-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 23.8.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4,06 EUR und die Änderung des § 3 und des § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 255.650,00 EUR.
2018-09-07: Die Ebersberger Wohn- und Gewerbebau GmbH mit dem Sitz in Ebersberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.8.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-27: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 23.8.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Tectum GmbH mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB 136930) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.