2008-11-11: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2008 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; insbesondere wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2008 und 22.09.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 4.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2.045.167,52 um EUR 832,48 auf EUR 2.046.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Neuer Gegenstand: Betrieb eines Zeitschriften- und Schulbuchverlages und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Der mit der Georg Westermann Verlag, Druckerei und karthographische Anstalt GmbH & Co.KG, Braunschweig (AG Braunschweig HRA 6143) am 02.03.1992 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 09.09.2008 in einen Ergebnisabführungsvertrag geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2008 hat der Änderung zugestimmt.
2014-03-11: Geschäftsanschrift: Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig . Nicht mehr Geschäftsführer: Möller, Hans-Dieter, Diplom-Kaufmann, Berlin. Bestellt als Geschäftsführer: Halfbrodt, Ralf, Hannover, *18.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-02: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 2.021.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen.
2018-07-03: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2018 mit der Georg Westermann Lernspielverlage GmbH mit Sitz in Braunschweig verschmolzen. Die Verschmelzung wurde auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers zeitgleich eingetragen. Die Verschmelzung ist damit wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.