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Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG

Verlagswesen, 10.001 oder mehr, Macmillan..., Verlagsgruppe, Hausbücherei, Bücherbund, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Gänsheidestraße 26
70184 Stuttgart
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20 Ansprechpartner/Personen
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mind. 58 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIM Holtzbrinck XVIIIa GmbH", München (Amtsgericht München HRB 161270) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-05-11:
Geschäftsanschrift: Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ADVO-Okarina GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 354548) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-12-27:
Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 2306), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-01:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZBM Zeitungs-Beteiligungsgesellschaft Mainpresse mbH", Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 4380) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-09-23:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Net World Vision GmbH", Stuttgart (Amtsgericht München HRB 84374) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-25:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.03.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Argon Verlag GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 8278 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-27:
Der mit "Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 338114) abgeschlossene Betriebsführungsvertrag vom 06.10.2005 wurde mit Wirkung zum 28.02.2015 aufgehoben. Auf die eingereichten Urunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2015-04-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.03.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.03.2015 aus ihrem Vermögen den Betrieb "Spektrum der Wissenschaft Verlag" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH", Heidelberg (Heidelberg HRB 338114) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-09-01:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIM Holtzbrinck a-3 GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 333773) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-21:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIM Holtzbrinck 33 GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 725902) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-09-08:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CampusAdvisor GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 726063) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-26:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Holtzbrinck Professional Services GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 22124) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-10:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AVE Publishing Verwaltungs GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 215166 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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