2010-06-07: (Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung kompletter Wärmequellenanlagen bei Bohrungen in allen Bodenformationen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und in Europa sowie der Handel mit Material und Maschinen, die zur Erstellung von Wärmequellenanlagen erforderlich sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neckarstr. 5, 45768 Marl. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Geowell Erdwärme Geschäftsführungs GmbH, Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10469).
2010-11-18: Mit der Geowell GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8605) als Verpächterin besteht ein Pachtvertrag. Die Haftung der Kommanditgesellschaft als Pächterin für Verbindlichkeiten, die im Betrieb der Verpächterin begründet waren bzw. begründet worden sind, ist ausgeschlossen.
2011-09-09: Der mit der Geowell GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 8605) abgeschlossene Betriebspachtvertrag ist aufgehoben.
2017-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Geowell Holding GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 12976) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Soltron GmbH mit Sitz in Holzminden (Amtsgericht Hildesheim, HRB 204372) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.