2019-03-13: Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 . a) die technische und kaufmännische Verwaltung von Grundbesitz, Nachlaßvermögen und anderen Vermögensmassen, die Vermittlung und Verwaltung von Beteiligungsverhältnissen, b) die Anlage von Vermögenswerten, c) die Vermittlung und Verwaltung von Beteiligungsverhältnissen, d) die Vermittlung von Verträgen sonstiger Art, die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Geschäftsführung auch als persönlich haftende Gesellschafterin in solchen Unternehmen übernehmen und den Geschäftsgegenstand auf verwandte Tätigkeiten ausdehnen.