2012-11-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Böttcher, Harald, Sulingen, *02.12.1947. Geschäftsführer: Renner, Lars, Sulingen, *11.01.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-24: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.11.2021 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.769,64 um EUR 1.230,36 auf EUR 104.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Gleichzeitig ist eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen worden und u.a. eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens sind Planung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art, der An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie der Handel mit Baustoffen. 104.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Körner, Andreas, Sulingen, *26.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2021 mit der casa Baubetreuung GmbH mit Sitz in Sulingen (Amtsgericht Walsrode, HRB 100917) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.