2009-07-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2009. Geschäftsanschrift: Brookdamm 28, 21217 Seevetal. Gegenstand: Erwerb, die Haltung und die Verwaltung von Markenlizenzen, Patenten und anderen Schutzrechten und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Busch, Ekkehardt, Seevetal, *09.06.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Gerhard Busch EBB GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von graphischen Maschienen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art. Bestellt als Geschäftsführer: Busch, Burkhardt, Hamburg, *19.08.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2021 mit der Busch Grundbesitz GmbH mit Sitz in Seevetal verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.