2011-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 100.000,00 EUR auf 1.600.000,00 EUR beschlossen. 1.600.000,00 EUR.
2012-01-24: Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlagen um 30.000,00 EUR auf 1.630.000,00 EUR beschlossen. 1.630.000,00 EUR.
2014-08-26: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 635.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gerhard Hahn Pearl AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 40577) beschlossen. 2.265.000,00 EUR.
2014-08-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Marie-Catherine, Kauffrau, Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Alexandre, Düsseldorf, *23.06.1981, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Gerhard Hahn Pearl AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 40577) sowie nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Catherine Sauvage Haute Joaillerie GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42659) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-02-15: Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Philip Michael Friedrich, Düsseldorf, *15.08.1987, einzelvertretungsberechtigt.